1. ALLGEMEINES
1.1. Anwendungsbereich
Ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die "AVB") gelten für die zwischen der Andustry SRL, mit Gesellschaftssitz in Avenue Lavoisier 37, 1300 Wavre (Belgien), eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer BE1.039.000.850 ("Andustry"), und jedem gewerblichen Käufer (dem "Käufer") geschlossenen Verträge. Mit der Erteilung einer Bestellung erkennt der Käufer an, diese AVB zur Kenntnis genommen zu haben und sie vorbehaltlos zu akzeptieren. Diese AVB haben Vorrang vor sämtlichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, selbst wenn diese bestimmen, dass sie allein anwendbar sind. Jede Abweichung, selbst wenn sie auf der Bestellung des Käufers vermerkt ist, ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Andustry anwendbar. Auch in diesem Fall bleiben die AVB für alle Punkte anwendbar, auf die nicht ausdrücklich verzichtet wurde. Andustry behält sich das Recht vor, die AVB jederzeit zu ändern; die neue Fassung gilt für Bestellungen, die nach dieser Änderung erteilt werden.
1.2. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf alle von Andustry geschlossenen Verträge ist ausschließlich das belgische Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Übereinkommens vom 14. Juni 1974 über die Verjährung beim internationalen Warenkauf. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Wallonisch-Brabant (Abteilung Nivelles) zuständig, unbeschadet des Rechts von Andustry, vor jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.
1.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der AVB ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des nicht betroffenen Teils der betreffenden Bestimmung. In einem solchen Fall werden Andustry und der Käufer nach Treu und Glauben über die Ersetzung der betreffenden Bestimmung durch eine gültige Bestimmung verhandeln, die ihrem ursprünglichen Gegenstand und Zweck möglichst nahekommt.
2. PREISE, ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
2.1. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich netto, ohne MwSt., ohne Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie ohne jede Steuer oder Abgabe. Sämtliche Steuern, Abgaben und Kosten gehen zulasten des Käufers. Aktionen und Sonderangebote gelten nur im Rahmen der verfügbaren Bestände.
2.2. Preisanpassung
Andustry behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Preise anwendbar. Andustry behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise auch nach dem Bestelldatum anzupassen, im Falle einer Erhöhung der Parameter, die einen tatsächlichen Kostenfaktor im Preis darstellen (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Preise für Rohstoffe, Energie, Materialien, Lohnkosten, Wechselkurse oder Transportkosten). Andustry behält sich das Recht vor, die Preise im Falle eines Sach-, Rechen- oder Druckfehlers zu berichtigen.
2.3. Angebote
Die Preise sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Andustry verbindlich. Sofern nicht anders angegeben, ist die Gültigkeit der Angebote auf dreißig (30) Tage begrenzt. Die Preisangebote beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung geltenden Materialpreisen und Tarifen.
2.4. Bestellungen
Der Käufer ist durch seine Bestellung unwiderruflich gebunden; diese ist jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung durch Andustry gewährleistet. Andustry behält sich das Recht vor, eine Bestellung jederzeit ohne Entschädigung oder Rückgriffsrecht für den Käufer abzulehnen, sofern sie berechtigte Gründe hierfür hat. Storniert der Käufer eine Bestellung (mit Ausnahme von speziell für ihn bestellten Waren), so hat er Stornogebühren in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) des Preises zu zahlen, es sei denn, Andustry erleidet einen höheren Schaden. Der Käufer kann eine Bestellung von speziell für ihn bestellten Waren nicht stornieren; in diesem Fall wird ihm der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.
3. LIEFERUNGEN
3.1. Lieferfrist
Die Lieferungen erfolgen nach Maßgabe der Verfügbarkeit, wobei sich Andustry das Recht vorbehält, Teillieferungen vorzunehmen. Die Lieferfristen werden rein indikativ angegeben und verpflichten Andustry nicht. Verzögerungen begründen weder einen Anspruch auf Entschädigung noch auf Stornierung der Bestellung. Nach Ablauf der Richtfrist kann der Käufer Andustry in Verzug setzen, um innerhalb einer neuen Frist zu liefern, die der ursprünglichen Richtfrist entspricht. Liefert Andustry auch nach Ablauf dieser neuen Frist noch nicht, so kann die Bestellung storniert werden, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird. Diese Inverzugsetzung ist unwirksam, wenn die Verzögerung auf eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder eines Dritten (wie eines Lieferanten von Andustry) zurückzuführen ist.
3.2. Versandkosten und Incoterms
Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung erfolgen die Lieferungen Ex Works – ab Lager / Sitz von Andustry (Incoterms 2020 der ICC). Es obliegt dem Käufer, sicherzustellen, dass der Lieferort geeignet ist. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt und an der vereinbarten Adresse kein Verantwortlicher des Käufers anwesend oder ist die Lieferung unmöglich, so ist Andustry berechtigt, die Liefer- und Lagerkosten in Rechnung zu stellen, unbeschadet ihres Rechts, eine höhere Entschädigung zu verlangen. Andustry und der Käufer können vereinbaren, dass Andustry den Transport bis zu den Räumlichkeiten des Käufers organisiert; in diesem Fall werden die Transportkosten zusätzlich in Rechnung gestellt, mit einem Mindestbetrag von zehn (10) Euro je Bestellung, deren Wert unter vierhundert (400) Euro liegt, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung. Für Lieferungen außerhalb Belgiens haben die schriftlich vereinbarten Incoterms Vorrang.
3.3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren die Räumlichkeiten von Andustry verlassen, unabhängig davon, welche Partei den Transport organisiert. Wirkt Andustry an der Organisation einer Transportversicherung mit, so handelt sie ausschließlich als Vermittler und übernimmt insoweit keinerlei Haftung.
3.4. Bereitstellung und Rechnungsstellung
Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren die Räumlichkeiten von Andustry verlassen, oder spätestens zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Lagerung der Waren auf Gefahr und Kosten des Käufers. Nimmt der Käufer die Waren nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach ihrer Bereitstellung ab, so kann Andustry die Bestellung ohne Entschädigung stornieren, wobei der Käufer weiterhin die Transport- und Lagerkosten schuldet. Diese unterbliebene Abholung stellt eine stillschweigende Stornierung der Bestellung durch den Käufer dar, wodurch die in Artikel 2.4 vorgesehene Entschädigung fällig wird.
4. RÜCKNAHME
Vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung werden verkaufte Waren weder zurückgenommen noch umgetauscht. Im Falle einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung erfolgen die Rücknahmen auf Gefahr und Kosten des Käufers, wobei die Waren neuwertig, vollständig und in ihrer Originalverpackung zurückzusenden sind.
5. UMWELTBEITRAG
Gegebenenfalls wird auf die betreffenden Waren ein Umweltbeitrag nach den geltenden Tarifen zugunsten von RECUPEL, PV CYCLE BELGIUM, VALORLUB oder einer anderen in Belgien oder den Benelux-Ländern zugelassenen Einrichtung erhoben. Auf diese von Andustry abgeführten Beiträge kann kein Rabatt gewährt werden.
6. REKLAMATIONEN UND GEWÄHRLEISTUNG
6.1. Reklamationen
Der Käufer hat bei der Lieferung die Art, die Menge und den einwandfreien Zustand der Waren zu überprüfen. Jede Reklamation bezüglich der Konformität, offensichtlicher Mängel der Waren oder der Rechnung ist bei Verlust des Anspruchs schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Lieferung oder dem Rechnungsdatum und in jedem Fall vor jeder Verarbeitung oder jedem (Weiter-)Verkauf mitzuteilen. Diese Mitteilung muss Fotos enthalten, die einen unwiderlegbaren Nachweis der offensichtlichen Mängel oder der Nichtkonformität darstellen. Der Käufer muss sodann jeden (rechtlichen) Anspruch, der auf diese Mängel gestützt wird, bei Verlust des Anspruchs innerhalb einer Frist von einem (1) Monat nach der Lieferung geltend machen. Die Nutzung, Verarbeitung oder der (Weiter-)Verkauf der Waren entzieht dem Käufer das Recht, eine Reklamation wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformität geltend zu machen. Erfolgt keine Reklamation innerhalb der Fristen, so gelten die Waren und Rechnungen als angenommen. Versteckte Mängel sind bei Verlust des Anspruchs schriftlich innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrer Entdeckung mit einer detaillierten Beschreibung mitzuteilen, und die daraus resultierenden Rechte sind innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr nach der Lieferung geltend zu machen. Keine Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtungen des Käufers aus.
6.2. Gewährleistung
Die Gewährleistung für die Produkte ist auf diejenige des Herstellers beschränkt und läuft ab der Lieferung. Der Käufer kann einen Anspruch auf Entschädigung nur geltend machen, wenn er über den Kaufnachweis verfügt und die Herstellergewährleistung noch in Kraft ist. Andustry kann in keinem Fall für Mängel haftbar gemacht werden, die auf höhere Gewalt, auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit des Käufers oder einer Person, für die er einzustehen hat, auf normale Abnutzung, auf eine unsachgemäße Lagerung oder auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen sind.
6.3. Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftssanktionen
Im Falle der Übertragung oder des Weiterverkaufs der von Andustry gelieferten Waren an einen Dritten verpflichtet sich der Käufer, die nationalen und internationalen Vorschriften über die Ein- und Ausfuhrkontrolle sowie über Wirtschaftssanktionen einzuhalten und ihre Einhaltung sicherzustellen. Der Käufer stellt Andustry von jeglichen Ansprüchen, Verfahren, Geldbußen, Verlusten oder Kosten frei, die sich aus dem Verstoß des Käufers gegen die Verpflichtungen dieses Artikels ergeben.
7. HAFTUNG
Außer im Falle von Vorsatz oder Betrug haftet Andustry in keinem Fall für immaterielle, indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Umsatz, Einnahmen, Produktion oder Produktionsausfall, Verwaltungs- oder Personalkosten, Erhöhung der Gemeinkosten, Verlust von Kundschaft oder jeglichen Anspruch Dritter (einschließlich der Kunden des Käufers). Außer bei Vorsatz oder Betrug ist die Gesamthaftung von Andustry je Schadensfall auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Bestellung beschränkt oder auf den Teil davon, auf den sich die Haftung bezieht. Der Käufer trägt allein sämtliche mit der Verwendung der Waren verbundenen Risiken.
8. RECHNUNGSSTELLUNG
Andustry behält sich das Recht vor, ihre Rechnungen und Aufstellungen dem Käufer elektronisch zu übermitteln, wobei der Käufer diesen Dokumenten denselben Wert wie Papierdokumenten beimisst.
9. ZAHLUNG
9.1. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung sind alle Rechnungen bar, ohne Skonto, am Sitz von Andustry, auf das ING-Konto IBAN BE16 3632 7785 0274 zahlbar. Die Rechnung gilt erst mit dem tatsächlichen Eingang der Gelder auf dem Konto von Andustry als bezahlt. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung bei Fälligkeit macht von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung alle übrigen Rechnungen, auch die noch nicht fälligen, sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs kann Andustry jede weitere Lieferung oder Leistung aussetzen und den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung als aufgelöst betrachten. Im Falle der Auflösung wegen Zahlungsverzugs schuldet der Käufer Schadensersatz in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Bestellpreises, unbeschadet des Rechts von Andustry, Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens zu verlangen.
9.2. Verzugszinsen
Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum des vollständigen Zahlungseingangs geschuldet.
9.3. Pauschale Entschädigung
Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit ist von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale vertragliche Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des unbezahlten Betrags, mit einem Mindestbetrag von fünfundsiebzig (75) Euro, als außergerichtliche Kosten zusätzlich zu den Zinsen geschuldet, unbeschadet des Rechts von Andustry, Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens zu verlangen.
9.4. Zahlungsfähigkeit und Sicherheiten
Hat Andustry Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers (insbesondere im Falle von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung, einer Vollstreckungshandlung, einer gerichtlichen Reorganisation oder eines sonstigen das Vertrauen von Andustry beeinträchtigenden Ereignisses), so behält sie sich das Recht vor, die Lieferungen auszusetzen, eine Vorauszahlung zu verlangen und/oder Sicherheiten oder Garantien zu fordern, selbst wenn die Waren bereits versandt wurden. Weigert sich der Käufer, so kann Andustry den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen und ohne zu ihren Lasten gehende Entschädigung auflösen, wobei der Käufer weiterhin Schadensersatz in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Bestellpreises schuldet, unbeschadet des Ersatzes eines höheren Schadens.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum von Andustry. Solange die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist, darf der Käufer die Waren weder weiterverkaufen noch als Sicherheit verwenden; er muss sie gesondert aufbewahren und ihre Identifizierung als Eigentum von Andustry ermöglichen. Jede gegenteilige Handlung ist Andustry gegenüber nicht durchsetzbar. Verkauft der Käufer die Waren ungeachtet dieses Artikels an einen Dritten weiter, so überträgt sich der Eigentumsvorbehalt von Rechts wegen auf die Forderung des Weiterverkaufspreises. Der Gefahrübergang erfolgt jedoch bereits bei der Lieferung gemäß Artikel 3.3.
11. AUFRECHNUNG
Jede Aufrechnung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen. Andustry ist berechtigt, jede Forderung des Käufers mit dessen unbezahlten Schulden zu verrechnen, gleich welcher Art und unabhängig davon, ob sie feststehend, fällig oder beziffert sind. Diese Befugnis bleibt im Falle der Zahlungsunfähigkeit, Auflösung, gerichtlichen Reorganisation oder des Konkurses des Käufers gültig.
12. GEISTIGES EIGENTUM
Alle Rechte des geistigen Eigentums, die sich insbesondere auf grafische Elemente, Marken, Zeichnungen, Muster und Logos beziehen, bleiben ausschließliches Eigentum der Hersteller oder von Andustry. Sie werden nicht übertragen und dürfen vom Käufer oder einem Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hersteller oder von Andustry nicht verwendet, verwertet, vervielfältigt oder angepasst werden.
13. DATENSCHUTZ (DSGVO)
Andustry verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers und seiner Bestellungen unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der anwendbaren belgischen Rechtsvorschriften. Diese Daten werden zum Zwecke der Verwaltung der Geschäftsbeziehung (Bearbeitung von Bestellungen, Rechnungsstellung, Kundendienst) und, mit Zustimmung des Käufers, zu Zwecken der kommerziellen Kommunikation (Aktionen, Preisaktualisierungen) verarbeitet. Andustry verpflichtet sich, diese Daten nicht an andere Dritte als solche weiterzugeben, die in ihrem Auftrag handeln. Der Käufer verfügt über ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch sowie über ein Recht auf Übertragbarkeit seiner Daten, das er schriftlich bei Andustry ausüben kann, und über das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen.
14. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände wird Andustry von Rechts wegen von ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer befreit. Als Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände gelten die von Andustrys Willen unabhängigen, ob vorhersehbaren oder nicht, Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrags (vorübergehend) unmöglich oder unzumutbar erschweren, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Streik, Arbeitsunfall, Brand, Witterungsbedingungen, Maschinenbruch, Konkurs, ausbleibende oder verspätete Lieferung durch Lieferanten und Subunternehmer, Einschränkung der Energieversorgung, Verknappung oder Preisanstieg von Rohstoffen, Epidemie und daraus resultierende behördliche Maßnahmen. Die Parteien kommen überein, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen einer solchen Situation abzumildern. Hält diese länger als drei (3) Monate an, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Entschädigung auflösen.